Alle Mitarbeitenden unserer Organisation sowie unsere Geschäftspartner (Lieferanten, Kunden usw.) haben die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien – auch vollständig anonym – abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgeber-System nur für die Meldung von Verstößen gemäß §2 HinSchG konzipiert ist. Es handelt sich dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, sofern letztere dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen.
Sollte Ihr Anliegen die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, so bitten wir Sie, ihre Beschwerde an unser Beschwerdemanagement (info(at)rd-suedpfalz.drk(dot)de) zu richten. Aus Vertraulichkeitsgründen dürften wir keine Hinweise aus dem Hinweisgeber-System an unser Beschwerdemanagement weiterleiten.
Da dem Gesetzgeber möglichst transparente, vertrauliche und weisungsfreie Meldewege wichtig sind, sieht das Hinweisgeberschutzgesetz – kurz HinSchG – vor, dass diese Aufgabe an einen externen, vertrauenswürdigen Dienstleister übertragen werden kann.
Wir haben uns dazu entschlossen, die Firma KaMUX GmbH & Co. KG mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Firma KaMUX GmbH & Co. KG betreut uns bereits seit Jahren im Bereich Arbeits- und Datenschutz.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Hinweis per Post oder E-Mail an unsere Meldestelle zu melden:
Georg Schütz
rd-suedpfalz.drk.meldestelle(at)kamux(dot)eu
KaMUX GmbH & Co. KG
MELDESTELLE
Herzogstraße 26
66953 Pirmasens